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Rehabilitation

Rehabilitation kann den Umgang mit einem Sehverlust erleichtern und Beschwerden wie auch Folgeschäden verringern. Wie nach einem Schlaganfall oder einer Hüftoperation muss deshalb auch nach einem schwerwiegenden Sehverlust die Überweisung in eine Rehabilitationsmaßnahme zum Standard-Angebot werden. Pilotprojekte zur konzeptionellen Entwicklung solcher Maßnahmen müssen gefördert werden.

Wir fordern ausreichende und herstellerunabhängige Angebote, um den Unterstützungs- und Hilfsmittelbedarf von sehbehinderten Menschen festzustellen. Die ermittelten Bedarfe etwa bei der Anpassung vergrößernder Sehhilfen und anderer Hilfsmittel sowie Schulungen in Orientierung und Mobilität (O&M) oder in lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) müssen von den Kostenträgern anerkannt und den Betroffenen, abgesehen von gesetzlichen Zuzahlungen, ohne Eigenanteil zugänglich gemacht werden.

Um eine bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Versorgung zu gewährleisten, müssen Honorare, Erstattungspreise und Festbeträge von den Leistungsträgern in jeweils angemessener Höhe finanziert werden.

Statement des Aktionsbündnis-Mitglieds Dr. Regina Görner
Vorsitzende BAGSO

„Auch wenn die Sehkraft im Alter schwächer wird, so schwindet nicht unsere Fähig­keit, weiterhin selbst­bestimmt zu leben und an der Gesell­schaft teilzuhaben. Und genau dafür machen wir uns stark!“

Dr. Regina Görner
Vorsitzende BAGSO