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Veröffentlichte Teilhabeverfahrensberichte

Diese und weitere wichtige Entwicklungen im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe sind im Teilhabeverfahrensbericht 2023 der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation e.V. (BAR) detailliert dargestellt. Der aktuelle Bericht zeigt Trends und Veränderungen über vier Berichtsjahre auf und bietet erstmalig eine getrennte Auswertung für örtliche und überörtliche Träger im Bereich der Eingliederungshilfe.

Ziel des Teilhabeverfahrensberichts ist, mehr Transparenz über das Reha-System in Deutschland herzustellen. Der Teilhabeverfahrensbericht nach § 41 SGB IX wurde mit Neufassung des SGB IX zum 1. Januar 2018 eingeführt und erscheint seit 2019 jährlich.

1.162 Reha-Träger übermitteln Kennzahlen zu Verfahrensabläufen

Alle gesetzlichen Krankenkassen, die Bundesagentur für Arbeit, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung und der gesetzlichen Rentenversicherung, die Träger im Rahmen des Rechts der sozialen Entschädigung, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie die Träger der Eingliederungshilfe erfassen Daten zu Verfahrensabläufen bei Anträgen auf Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe. Von über 1.200 bei der BAR registrierten Trägern, sind 1.162 ihrer gesetzlichen Berichtspflicht nachgekommen und haben ihre Angaben für das Berichtsjahr 2022 zur Auswertung an die BAR übermittelt. Damit liegt die Meldequote erstmals über 90 Prozent.

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Statement des Aktionsbündnis-Mitglieds Sabine Backmund
Projektleitung Initiative SiA, BSV Württemberg e.V.

„Wir brauchen regionale Bündnisse zum Erhalt der Aktivität und der gesellschaftlichen Teilhabe Betroffener bei selbstbestimmter Lebensweise zu Hause.“

Sabine Backmund
Projektleitung Initiative SiA, BSV Württemberg e.V.

Sabine Backmund Projektleitung Initiative SiA, BSV Württemberg e.V.