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Digitale Barrierefreiheit: Was das Gesetz 2025 vorschreibt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und hat einen weitreichenden Geltungsbereich. Es betrifft eine Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen, die für Menschen mit Behinderungen als relevant eingestuft werden.
Die Umsetzung digitaler Barrierefreiheit hat einen bedeutenden Einfluss auf die Gestaltung einer inklusiven Gesellschaft und bietet Unternehmen zugleich wirtschaftliche Chancen.
Statement des Aktionsbündnis-Mitglieds Priv.-Doz. Dr. rer. medic. Ursula Hahn
„Unser Ziel: Mit Sehbeeinträchtigung am Leben teilnehmen, in jedem Alter.“
Priv.-Doz. Dr. rer. medic. Ursula Hahn