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Rehabilitation

Rehabilitation kann den Umgang mit einem Sehverlust erleichtern und Beschwerden wie auch Folgeschäden verringern. Wie nach einem Schlaganfall oder einer Hüftoperation muss deshalb auch nach einem schwerwiegenden Sehverlust die Überweisung in eine Rehabilitationsmaßnahme zum Standard-Angebot werden. Pilotprojekte zur konzeptionellen Entwicklung solcher Maßnahmen müssen gefördert werden.

Wir fordern ausreichende und herstellerunabhängige Angebote, um den Unterstützungs- und Hilfsmittelbedarf von sehbehinderten Menschen festzustellen. Die ermittelten Bedarfe etwa bei der Anpassung vergrößernder Sehhilfen und anderer Hilfsmittel sowie Schulungen in Orientierung und Mobilität (O&M) oder in lebenspraktischen Fähigkeiten (LPF) müssen von den Kostenträgern anerkannt und den Betroffenen, abgesehen von gesetzlichen Zuzahlungen, ohne Eigenanteil zugänglich gemacht werden.

Um eine bedarfsgerechte und qualitätsgesicherte Versorgung zu gewährleisten, müssen Honorare, Erstattungspreise und Festbeträge von den Leistungsträgern in jeweils angemessener Höhe finanziert werden.

Statement des Aktionsbündnis-Mitglieds Priv.-Doz. Dr. rer. medic. Ursula Hahn

„Unser Ziel: Mit Seh­beeinträch­tigung am Leben teilnehmen, in jedem Alter.“

Priv.-Doz. Dr. rer. medic. Ursula Hahn

Ursula Hahn trägt kurze, blonde Haare, einen dunkelblauen Blazer und eine auffällige, rote kette.